Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1306/1 Betreff: Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Kotbeutelspenders Vorgang: OM 4322/23 OBR 1; ST 2166/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob ein eingezäunter Hundeauslaufbereich auf dem Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße eingerichtet werden kann. In diesem Zuge soll der Hundekotbeutelspender an der Kreuzung Frankenallee / Hellerhofstraße in direkte Nähe der Eingänge der eingezäunten Hundewiese verlegt werden, um Mißbrauch der Beutel als Sitzunterlage durch eine bessere Einsehbarkeit und soziale Kontrolle zu erschweren. Begründung: Die Wiese wird von Menschen nicht genutzt. Um den bestehenden Platz von ca. 70m x 15m effizient zu nutzen und den sich dort ohnehin auslaufenden Hunden gerecht zu werden, soll eine umzäunte Hundewiese geschaffen werden, in der sich die Tiere ohne Leine frei bewegen können. Sofern sich die Nutzung bewährt, können kleinere Spielgeräte/Hindernisse für die Hunde auf der Wiese sowie ein Trampelpfad für die Menschen in der Mitte der Fläche eingerichtet werden. Der bestehende Spender für Hundekotbeutel an der Kreuzung Frankenallee / Hellerhofstraße wurde zuletzt als "Sitzunterlagenspender" fehlgenutzt. Eine Versetzung des Kotbeutelspenders an einen Zugang bietet sich daher an. Mit ST 2166 / 2023 hatte der Magistrat beispielsweise in Kalbach/Riedberg bereits eine eingezäunte Hundewiese zugesagt. Fotos: Manuel Denkwitz Planübersicht: Geoportal, Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5739 2024 Die Vorlage OF 1306/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 620/11 vom 30.04.2024 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Anliegen, die Regionaltangente Ost und West zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost, welche durch den Fechenheimer Wald verlaufen, werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1 und 2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das dortige ökologische Gleichgewicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. 2. Der Magistrat wird gebeten, andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbindung von Maintal und den nordöstlichen Stadtteilen möglich machen. Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West: Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden und vom Aussterben bedrohten Tierarten werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden ein weiterer bis zu 30 Meter breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut werden. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, was für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der über die Autobahn verlaufenden Grünbrücke erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert werden. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen werden, da der östliche Teil des Waldes von der Grünbrücke abgetrennt wird. Braucht es dann noch zusätzlich eine zweite Grünbrücke? Der Bahndamm muss über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten, von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Gibt es einen Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort vier Meter hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr an dieser Stelle nicht unter 40 km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, dass die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes in genau diesem Bereich der geplanten S-Bahn-Trasse stattfand. Allein deswegen sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits besetzten Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischer Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel/A 66). Besteht die dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrags mit Bergen-Enkheim? Das Argument des Dezernenten für Mobilität in einer Sitzung des Ortsbeirates 16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20 Meter hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen-Enkheim bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U 4 und U 7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat 16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald: Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm. Es wird dort nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. In diesem Gebiet herrscht bereits heute starker Lärm: Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72 Dezibel am Tag und in der Nacht, ohne die nötigen Abstandsgrenzen zu Wohngebieten, eine bestehende Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge noch mehr genutzt wird und dies an dieser Stelle mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten sowie Flugzeuge, die auf der Abflugroute bis zu 82 Dezibel Lärm produzieren, und eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen ihr Gehör zur Kommunikation, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten, die im Fechenheimer Wald leben. Im Fechenheimer Wald existieren noch Rehe, Hirschkäfer, zehn Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilane und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe davon sind vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Bewohner der Siedlung Am Roten Graben haben die Bahnlinie dann direkt vor ihren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch und zur Fällung des Frankfurter Waldes: Es wurden im Gutachten keine Angaben zu den benötigen Hektar zu fällendem Urwald (so die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zum Biotop Fechenheimer Wald) gemacht. Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein als der Waldverbrauch des Bauprojekts "Riederwaldtunnel/A 66". Zudem kommt es zu mehrjährigen Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich. Die Bauarbeiten für die S-Bahn-Strecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit sich solche Bauarbeiten auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten, und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV), Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KGV) in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen bereits vor und es ist bekannt, dass der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der acht Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes hatten bereits große Probleme, die jetzigen Planungen umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, welche in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatten. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des Planfeststellungsbeschlusses "Riederwaldtunnel/A 66" verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen, das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 463 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4999, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 584/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: EA 14/23 OBR 11; B 399/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf die B 399 des Magistrats vom 20.10.2023 sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegsergänzung (ca. 500m an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West) über Wilhelmsbader Weg und Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Hiermit ist eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, zu schaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500m lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Auf Grund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des KFZ Verkehrs auf diesem Straßenstück, fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten - Büsche, die in den Wegebereich hineinwachsen - und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 10 2024 Die Vorlage OF 584/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 927/1 Betreff: Parksituation Koblenzer Straße 17 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Koblenzer Straße klar zu regeln. Dazu soll das Schild, welches auf das Ende des Gehwegparkens hinweist, bis an die Kreuzung mit der Gutenbergstraße versetzt werden. Sollte das Schild seitens der Stadt nicht versetzt werden, da kein Parken nach diesem Schild gewünscht ist, so ist dies eindeutig zu kennzeichnen und eine Sperrfläche einzuzeichnen, damit dies für Außenstehende klar ersichtlich ist. Begründung: Auf der Koblenzer Straße gilt auf der südlichen Seite Gehwegparken. Jedoch endet das Schild bereits mehrere Meter vor der Kreuzung mit der Gutenbergstraße. Da es jedoch sonst keine Hinweisschilder o.ä. gibt, gehen viele Anwohnerinnen und Anwohner davon aus, dass sie dort auch auf dem Gehweg parken können bzw. tun dies schon immer. Seit der Sanierung der Straße erhalten dort Parkende jedoch einen Strafzettel, was früher nicht der Fall war. Daher sollte die Stadt eindeutiger kennzeichnen, was erlaubt ist. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 927/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 871/1 Betreff: Bolzplatz Frankenallee ausbessern Vorgang: OM 6699/20 OBR 1; ST 78/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bodenbelag des Bolzplatzes in der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Speyerer Straße in Stand setzen zu lassen oder gegen einen geeigneten neuen Bodenbelag austauschen zu lassen. Der Magistrat soll den Ortsbeirat darüber informieren, wann genau die Maßnahme durchgeführt wird. Begründung: Der veraltete Bodenbelag weist Löcher und Schadstellen auf, die für spielende Kinder und Jugendliche gefährlich sind. Insbesondere nach Regen- und Schlechtwetterphasen ist es tagelang unmöglich, dort zu spielen. Bereits in OF1454/2020 wurde eine Herrichtung des Belages des Bolzplatzes gefordert. In ST78 2021 schrieb der Magistrat, er prüfe, in welchem Umfang die Maßnahme in den nächsten Jahren in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden kann. Der Ortsbeirat 1 ist der Meinung, dass der Magistrat nach zwei Jahren Bedenkzeit nun zu einer Entscheidung gelangt sein sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6699 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 78 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4053 2023 Die Vorlage OF 871/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 411/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radwegs (Radverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West über das interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg an Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend um eine gute Rad-Verbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65ßm lange Strecke fehlt für die oben beschreibene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 14 2023 Die Vorlage OF 411/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 606/1 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Mittelstreifen im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2805 2022 Die Vorlage OF 606/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 456/1 Betreff: Spender für Hundekotbeutel in der Frankenallee aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Frankenallee im Abschnitt zwischen S-Bahn-Station Galluswarte und Gutenbergstraße Spender für Hundekotbeutel aufzustellen. Die Spender sollen auf dem grünen Mittelstreifen am Eingang des GallusGartens II, westlich und östlich der Hellerhofstraße und westlich der Gutenbergstraße aufgestellt werden. Die Patenschaften für die Spender an der Galluswarte und westlich der Hellerhofstraße werden vom Verein GallusGarten II übernommen, die übrigen von Hundebesitzer*innen aus der Nachbarschaft. Begründung: Nicht alle Hundehalter*innen entfernen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß. Die Kothaufen sind nicht nur unansehnlich, sondern schaden Wildbienen bzw. den von Bienen benötigten Pflanzen. Um einer Überdüngung der Böden vorzubeugen und die Frankenallee für Spaziergänger*innen attraktiv zu halten, sollen daher Angebote für Hundehalter*innen geschaffen werden. Auch die Ausrede, man hätte ausnahmsweise mal keinen Kotbeutel dabei und würde sonst immer alles entfernen, kann dann nicht mehr herhalten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 456/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 455/1 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender für die Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Frankenallee weitere Hundekotbeutelaufsteller installieren zu lassen, beginnend in einem ersten Abschnitt zwischen Galluswarte und Gutenbergstraße und weiter bis zum Skyline Plaza. Es wurden bereits Pat*innen zur Befüllung zwischen Gutenberg- und Hellerhofstraße gefunden. Alternativ würde auch der Verein Gallus Garten II die Befüllung einiger Spender übernehmen. Begründung: Es wird immer wieder Hundekot auf den Wegen und Grünflächen der östlichen Frankenallee hinterlassen. Einerseits sind die "Tretminen" für die Fußgehenden lästig und andererseits schädigen sie die dort lebenden Wildbienenpopulationen und überdüngen die Grünflächen. Die Erfahrungen entlang der westlichen Frankenallee mit Hundekot-beutelspendern in regelmäßigen Abständen haben gezeigt, dass sie rege genutzt werden und zur Sauberkeit beigetragen haben. Das Grünflächenamt hat bereits seine grundsätzliche Bereitschaft zur Aufstellung weiterer Spender bekundet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 30 Die Vorlage OF 455/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2206 2022 Die Vorlage OF 455/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 255/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg zwischen Fechenheim und Maintal Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um eine Prüfung, Vorplanung, Planung und Umsetzung für einen Radweg (Radverbindung für die Anbindung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal / Fechenheim am Wilhelmsbader Weg entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg an Fechenheim Süd, Fechenheim Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Begründung: In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal / Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung dazu, das Ziel auch mit dem Fahrrad erreichen können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmer:innen sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 56 2022 Die Vorlage OF 255/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Ich, wie auch etliche Anwohner und Gewerbetreibende fragen sich, wie konnte das passieren, dass die Fahrbahn der Koblenzer Straße 5-17 in Frankfurt am Main erneuert wurde, jedoch ohne eine Anpassung der Verkehrsschilder vorzunehmen.
Unterstützer: 200
Reaktion der Stadt: Vielen Dank für die Anregung! Das Straßenverkehrsamt wird die vorhandene Parkordnung bis zum nächsten Lichtmast in Höhe des Internationalen Zentrums erweitern.
Weiter lesen auf FFM.DEIm Heinrich-Kraft-Park im Fechenheimer Wald gibt es einen attraktiven Grillplatz neben einem ausgedehnten Waldspielpark. Allerdings ist der Grillplatz so beliebt, dass praktisch überall gegrillt wird, nicht nur an den vorgesehenen Plätzen - unter Zerstörung von Natur und Belästigung von Kindern und Erwachsenen, die auf den Spielwiesen sind. Der Parkplatz ist im Sommer - gerade an Wochenenden - überlastet, es wird unstrukturiert und verkehrsbehindernd an der Kilianstädter Straße und in der näheren Umgebung geparkt. Mir wurde erzählt, dass manchmal Grill-Wütige sogar nachts vor oder auf dem Gelände campieren, um am nächsten Tag die besten Plätze zu ergattern.