Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 704/11 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen und für den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von PKW, LKW und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: im Zuge der Sanierung der Omega-Brücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit die zur Zeit nicht mögliche Überfahrt der Omega - Brücke von Fechenheim /Frankfurt Innenstadt nach Norden in Richtung Frankfurt Enkheim / Fechenheim Nord zu ermöglichen. Der Auto-Verkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit erlaubtem Tempo 60 (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omega Brücke zu fahren, Der dabei gequerte Fuß und Radweg wird meist mit an die Sicherheitslage nicht angepasster Geschwindigkeit befahren: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. - Der Magistrat möge dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung 30 km/h ersetzen. - Zudem möge der Magistrat prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn) werden kann. - Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. (Geoportal Frankfurt) im Antrag beschriebener Kreuzungsbereich (Google Streetview 2023 (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1514/1 Betreff: Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee umsetzen Vorgang: OM 5739/24 OBR 1; ST 2130/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Mittelstreifen der Frankenallee, zwischen Hellerhofstraße und Gutenbergstraße eine eingezäunte Hundewiese einzurichten. Diese soll sich in ihrer Beschaffenheit und Einzäunung an der neuen Hundewiese im Lotte-Specht-Park orientieren. Begründung: Die neue Hundewiese im Lotte-Specht-Park wird offenkundig positiv angenommen. Derartige Hundewiesen sollen in jedem Quartier eingerichtet werden, in dem der Bedarf besteht. Auf der Frankenallee werden auf der bezeichneten Fläche bereits viele Hunde spazieren geführt. Eine Einzäunung gibt Hunden und Haltenden wie auch Fußgehenden Sicherheit. In ST 2130 (2024) scheint der Magistrat eine eingezäunte Hundewiese zu befürworten, wenn er behauptet, dass an dieser Stelle bereits eine durch Zaun und Gehölze eingefriedete, beschilderte Hundewiese bestehen würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5739 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2130 Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1306/1 Betreff: Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Kotbeutelspenders Vorgang: OM 4322/23 OBR 1; ST 2166/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob ein eingezäunter Hundeauslaufbereich auf dem Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße eingerichtet werden kann. In diesem Zuge soll der Hundekotbeutelspender an der Kreuzung Frankenallee / Hellerhofstraße in direkte Nähe der Eingänge der eingezäunten Hundewiese verlegt werden, um Mißbrauch der Beutel als Sitzunterlage durch eine bessere Einsehbarkeit und soziale Kontrolle zu erschweren. Begründung: Die Wiese wird von Menschen nicht genutzt. Um den bestehenden Platz von ca. 70m x 15m effizient zu nutzen und den sich dort ohnehin auslaufenden Hunden gerecht zu werden, soll eine umzäunte Hundewiese geschaffen werden, in der sich die Tiere ohne Leine frei bewegen können. Sofern sich die Nutzung bewährt, können kleinere Spielgeräte/Hindernisse für die Hunde auf der Wiese sowie ein Trampelpfad für die Menschen in der Mitte der Fläche eingerichtet werden. Der bestehende Spender für Hundekotbeutel an der Kreuzung Frankenallee / Hellerhofstraße wurde zuletzt als "Sitzunterlagenspender" fehlgenutzt. Eine Versetzung des Kotbeutelspenders an einen Zugang bietet sich daher an. Mit ST 2166 / 2023 hatte der Magistrat beispielsweise in Kalbach/Riedberg bereits eine eingezäunte Hundewiese zugesagt. Fotos: Manuel Denkwitz Planübersicht: Geoportal, Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5739 2024 Die Vorlage OF 1306/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.05.2024, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 620/11 vom 30.04.2024 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: B 128/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Das Anliegen, die Regionaltangente Ost und West zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Die Varianten 1 und 2 der Regionaltangente Ost, welche durch den Fechenheimer Wald verlaufen, werden allerdings kategorisch abgelehnt. Die Trassenführungen der Varianten 1 und 2 sind außerordentlich schwere Eingriffe in die dortige Umwelt und Natur. Bereits durch den Autobahnbau ist das dortige ökologische Gleichgewicht erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. 2. Der Magistrat wird gebeten, andere Möglichkeiten mit den Nachbargemeinden zu finden, die eine Anbindung von Maintal und den nordöstlichen Stadtteilen möglich machen. Begründung: Trennung des Lebensraums der Tiere im Fechenheimer Wald in Ost und West: Grüngebiete und Habitate von im Fechenheimer Wald lebenden und vom Aussterben bedrohten Tierarten werden zerstört und räumlich geteilt. Es soll zur bestehenden Autobahngrenze im Norden ein weiterer bis zu 30 Meter breiter Bahndamm von Nord nach Süd gebaut werden. Dieser Bahndamm würde den Wald in zwei getrennte Gebiete teilen. Der Bahndamm muss zusätzlich mit chemischen Pestiziden frei von Bewuchs gehalten werden, was für diesen natürlichen Lebensraum inakzeptabel wäre. Was mit der über die Autobahn verlaufenden Grünbrücke erreicht werden sollte, würde für die Tiere durch eine Eisenbahnbrücke konterkariert werden. Ein Teil der Tiere und Insekten würde zwangsläufig von der Grünbrücke ausgeschlossen werden, da der östliche Teil des Waldes von der Grünbrücke abgetrennt wird. Braucht es dann noch zusätzlich eine zweite Grünbrücke? Der Bahndamm muss über zwei weitere lange Brückenrampen über die Autobahn geführt werden, welche noch breitere Fundamente benötigen als der reine Bahndamm selbst. Diese Aufschüttungen bedeuten mehr Abholzungen und größere Hindernisse für die Tiere und Insekten, von den Beschädigungen durch die massiven Bauarbeiten in dem Gebiet ganz zu schweigen. Gibt es einen Fledermausschutz an der Bahnstrecke? Analog zur Autobahnführung müssten dort vier Meter hohe Fledermausschutzwände entlang der Bahnstrecke aufgestellt werden, wenn der Zugverkehr an dieser Stelle nicht unter 40 km/h fahren soll. Die Funktionsfähigkeit solcher Fledermausschutzwände wurde übrigens noch nicht nachgewiesen. Die Fledermausschutzwände sind für die Autobahnstrecke durch den Wald bereits planfestgestellt. Die Trassenführung geht exakt durch das Brutgebiet von Fledermäusen, die vom Aussterben bedroht sind. Erschwerend kommt dazu, dass die Vergrämung der Fledermäuse im westlichen Teil des Fechenheimer Waldes in genau diesem Bereich der geplanten S-Bahn-Trasse stattfand. Allein deswegen sollte von dieser Baumaßnahme dringend Abstand genommen werden. Bereits die vorherige Planung der Umsiedlung der Fledermäuse in diesen bereits besetzten Bereich eines Fledermausstammes war sehr fragwürdig (Rodung von vielen Hektar Eichenwald, siehe dazu Natur- und Ökologischer Teil des Planfeststellungsbeschlusses zum Riederwaldtunnel/A 66). Besteht die dringende Notwendigkeit des Erfüllens des Eingemeindungsvertrags mit Bergen-Enkheim? Das Argument des Dezernenten für Mobilität in einer Sitzung des Ortsbeirates 16, man müsse die Verpflichtung eines Schienenanschlusses aus dem Eingemeindungsvertrag von Bergen-Enkheim erfüllen und aus diesem Grund nun ein über 20 Meter hohes Brückenbauwerk durch den besonders schützenswerten Eichenwald Fechenheims und die Schrebergärten Enkheims nach Bergen-Enkheim bauen, ist durch andere Lösungen wesentlich besser darzustellen. Dies wäre weniger umweltbelastend, einfacher und günstiger. Enkheim hat mit der U 4 und U 7 bereits einen Schienenanschluss, der noch weitergeführt werden könnte, wenn der Ortsbeirat 16 sich dies wünschen würde. Zusätzliche Lärmbelästigungen im Wohnquartier und im Wald: Nicht nur die Menschen brauchen ein gewisses Maß an Ruhe, sondern auch die wilden Tiere. Eine Bahnlinie bedeutet Lärm. Es wird dort nicht nur tagsüber die S-Bahn verkehren. In diesem Gebiet herrscht bereits heute starker Lärm: Industriegebiete mit zulässigen Lärmwerten von 72 Dezibel am Tag und in der Nacht, ohne die nötigen Abstandsgrenzen zu Wohngebieten, eine bestehende Bahnlinie, die zukünftig durch die Schließung der Bahnübergänge noch mehr genutzt wird und dies an dieser Stelle mit wesentlich schnelleren Geschwindigkeiten sowie Flugzeuge, die auf der Abflugroute bis zu 82 Dezibel Lärm produzieren, und eine neue Autobahn, die die gesetzlichen Lärmwerte nicht einhalten kann und zu weiterem Dauerlärm beitragen wird. Umweltlärm macht krank. Tiere brauchen ihr Gehör zur Kommunikation, und seien es nur einige der 47 verschiedenen Vogelarten, die im Fechenheimer Wald leben. Im Fechenheimer Wald existieren noch Rehe, Hirschkäfer, zehn Fledermausarten, fünf verschiedene Spechtarten, Habichte, Schwarzmilane und viele andere besondere Insekten und Tiere. Eine ganze Reihe davon sind vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Bewohner der Siedlung Am Roten Graben haben die Bahnlinie dann direkt vor ihren Balkons. Fehlende Angaben zum Flächenverbrauch und zur Fällung des Frankfurter Waldes: Es wurden im Gutachten keine Angaben zu den benötigen Hektar zu fällendem Urwald (so die Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung zum Biotop Fechenheimer Wald) gemacht. Die benötigte Waldmenge wird unzweifelhaft wesentlich größer sein als der Waldverbrauch des Bauprojekts "Riederwaldtunnel/A 66". Zudem kommt es zu mehrjährigen Bauarbeiten in einem sensiblen Bereich. Die Bauarbeiten für die S-Bahn-Strecke werden sich über mehrere Jahre hinziehen. Diese Bauarbeiten werden im Wald stattfinden und viele scheue Tiere vertreiben und verschrecken. Gerade zur Brutzeit und im Sommer wären solche Arbeiten völlig inakzeptabel. Es wäre vorher ohnehin durch ein Gutachten zu prüfen, inwieweit sich solche Bauarbeiten auf diesen empfindlichen kleinen Lebensraum auswirken könnten. Das Gebiet ist durch seinen feuchten Boden und die vielen Insekten ein besonders wichtiger Lebensraum für viele Vögel, insbesondere viele Spechtarten, und Fledermausarten. Die Machbarkeitsstudie hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zusammen mit der Stadt Frankfurt, dem Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV), Wetteraukreis und der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KGV) in Auftrag gegeben. Warum hat die Stadtplanung der Stadt Frankfurt die Gutachter dabei nicht vorher auf das Biotop Fechenheimer Wald hingewiesen? Die Planungen durch den Riederwaldtunnel und die entsprechenden Fachgutachten liegen bereits vor und es ist bekannt, dass der Schutz dieses Gebietes besonders wichtig ist. Der jetzt besagte Wald stellt eine Ausgleichsfläche für den Verlust der acht Hektar Wald im Westen des Waldes dar. Hessen Mobil und die Autobahn GmbH des Bundes hatten bereits große Probleme, die jetzigen Planungen umzusetzen. Es musste damals sogar ein zweites Umweltgutachten angefertigt werden, weil das erste Gutachten klare Vorgaben zum Umweltschutz enthielt, welche in der Planfeststellung zu große Probleme aufgeworfen hatten. Das erste Gutachten wurde daher nicht in der endgültigen Planfeststellung des Planfeststellungsbeschlusses "Riederwaldtunnel/A 66" verwendet. Das Gutachten wurde von der Stadt Frankfurt beauftragt. Die Stadt Frankfurt sollte besser überlegen, das Gebiet Fechenheimer Wald zu einem Naturschutzgebiet zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 117 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 120 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 463 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 GRÜNE, 2 SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) 2 CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage OA 463 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Dr. Schulz, Luxen, Zieran, Schneider und Schwander sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4999, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 584/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: EA 14/23 OBR 11; B 399/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf die B 399 des Magistrats vom 20.10.2023 sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegsergänzung (ca. 500m an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West) über Wilhelmsbader Weg und Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Hiermit ist eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, zu schaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500m lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Auf Grund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des KFZ Verkehrs auf diesem Straßenstück, fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten - Büsche, die in den Wegebereich hineinwachsen - und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 10 2024 Die Vorlage OF 584/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 927/1 Betreff: Parksituation Koblenzer Straße 17 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Bereich der Koblenzer Straße klar zu regeln. Dazu soll das Schild, welches auf das Ende des Gehwegparkens hinweist, bis an die Kreuzung mit der Gutenbergstraße versetzt werden. Sollte das Schild seitens der Stadt nicht versetzt werden, da kein Parken nach diesem Schild gewünscht ist, so ist dies eindeutig zu kennzeichnen und eine Sperrfläche einzuzeichnen, damit dies für Außenstehende klar ersichtlich ist. Begründung: Auf der Koblenzer Straße gilt auf der südlichen Seite Gehwegparken. Jedoch endet das Schild bereits mehrere Meter vor der Kreuzung mit der Gutenbergstraße. Da es jedoch sonst keine Hinweisschilder o.ä. gibt, gehen viele Anwohnerinnen und Anwohner davon aus, dass sie dort auch auf dem Gehweg parken können bzw. tun dies schon immer. Seit der Sanierung der Straße erhalten dort Parkende jedoch einen Strafzettel, was früher nicht der Fall war. Daher sollte die Stadt eindeutiger kennzeichnen, was erlaubt ist. Anlage: Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 927/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 871/1 Betreff: Bolzplatz Frankenallee ausbessern Vorgang: OM 6699/20 OBR 1; ST 78/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bodenbelag des Bolzplatzes in der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Speyerer Straße in Stand setzen zu lassen oder gegen einen geeigneten neuen Bodenbelag austauschen zu lassen. Der Magistrat soll den Ortsbeirat darüber informieren, wann genau die Maßnahme durchgeführt wird. Begründung: Der veraltete Bodenbelag weist Löcher und Schadstellen auf, die für spielende Kinder und Jugendliche gefährlich sind. Insbesondere nach Regen- und Schlechtwetterphasen ist es tagelang unmöglich, dort zu spielen. Bereits in OF1454/2020 wurde eine Herrichtung des Belages des Bolzplatzes gefordert. In ST78 2021 schrieb der Magistrat, er prüfe, in welchem Umfang die Maßnahme in den nächsten Jahren in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden kann. Der Ortsbeirat 1 ist der Meinung, dass der Magistrat nach zwei Jahren Bedenkzeit nun zu einer Entscheidung gelangt sein sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6699 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 78 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4053 2023 Die Vorlage OF 871/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 411/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radwegs (Radverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West über das interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg an Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend um eine gute Rad-Verbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65ßm lange Strecke fehlt für die oben beschreibene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 14 2023 Die Vorlage OF 411/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 606/1 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Mittelstreifen im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2805 2022 Die Vorlage OF 606/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 456/1 Betreff: Spender für Hundekotbeutel in der Frankenallee aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Frankenallee im Abschnitt zwischen S-Bahn-Station Galluswarte und Gutenbergstraße Spender für Hundekotbeutel aufzustellen. Die Spender sollen auf dem grünen Mittelstreifen am Eingang des GallusGartens II, westlich und östlich der Hellerhofstraße und westlich der Gutenbergstraße aufgestellt werden. Die Patenschaften für die Spender an der Galluswarte und westlich der Hellerhofstraße werden vom Verein GallusGarten II übernommen, die übrigen von Hundebesitzer*innen aus der Nachbarschaft. Begründung: Nicht alle Hundehalter*innen entfernen die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß. Die Kothaufen sind nicht nur unansehnlich, sondern schaden Wildbienen bzw. den von Bienen benötigten Pflanzen. Um einer Überdüngung der Böden vorzubeugen und die Frankenallee für Spaziergänger*innen attraktiv zu halten, sollen daher Angebote für Hundehalter*innen geschaffen werden. Auch die Ausrede, man hätte ausnahmsweise mal keinen Kotbeutel dabei und würde sonst immer alles entfernen, kann dann nicht mehr herhalten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 456/1 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 455/1 Betreff: Weitere Hundekotbeutelspender für die Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der östlichen Frankenallee weitere Hundekotbeutelaufsteller installieren zu lassen, beginnend in einem ersten Abschnitt zwischen Galluswarte und Gutenbergstraße und weiter bis zum Skyline Plaza. Es wurden bereits Pat*innen zur Befüllung zwischen Gutenberg- und Hellerhofstraße gefunden. Alternativ würde auch der Verein Gallus Garten II die Befüllung einiger Spender übernehmen. Begründung: Es wird immer wieder Hundekot auf den Wegen und Grünflächen der östlichen Frankenallee hinterlassen. Einerseits sind die "Tretminen" für die Fußgehenden lästig und andererseits schädigen sie die dort lebenden Wildbienenpopulationen und überdüngen die Grünflächen. Die Erfahrungen entlang der westlichen Frankenallee mit Hundekot-beutelspendern in regelmäßigen Abständen haben gezeigt, dass sie rege genutzt werden und zur Sauberkeit beigetragen haben. Das Grünflächenamt hat bereits seine grundsätzliche Bereitschaft zur Aufstellung weiterer Spender bekundet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 30 Die Vorlage OF 455/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2206 2022 Die Vorlage OF 455/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 255/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg zwischen Fechenheim und Maintal Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um eine Prüfung, Vorplanung, Planung und Umsetzung für einen Radweg (Radverbindung für die Anbindung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal / Fechenheim am Wilhelmsbader Weg entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße / Wilhelmsbader Weg an Fechenheim Süd, Fechenheim Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Begründung: In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal / Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung dazu, das Ziel auch mit dem Fahrrad erreichen können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmer:innen sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 56 2022 Die Vorlage OF 255/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 103/11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, Auskunft zu geben, inwieweit bereits fachgutachterliche Prüfungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahren hinsichtlich - der dort ansässigen Tierarten? - von Kompensationsflächen hinsichtlich ihrer Eignung und Erarbeitung eines Umsiedlungskonzeptes? - der klimatischen Auswirkungen auf die Stadtteile Fechenheim und Riederwald, welche durch Bebauung des Frischluftentstehungsgebietes entstehen? - der vom geplanten Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - die Auswirkungen der zunehmenden Verkehrsbelastung auf die angrenzenden Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald? - Bereitstellung eines geeigneten Ersatzstandortes für den Verein Besser Wohnen e.V. ? erarbeitet wurden und wann diese dem Ortsbeirat 11 vorgestellt werden können. Begründung: Der Magistrat hält trotz der o.g. Probleme an dem Bebauungsplan des neuen Gewerbegebietes fest, möchte allerdings Lösungsansätze erarbeiten. Der Ortsbeirat 11 sieht es daher als dringlich an, zu dem weiteren Entwicklungsstand auf dem Laufenden gehalten zu werden. Zumal dieses Gewerbegebiet einen starken Einschnitt in den Klima- und Naturschutz bedeutet, aufgrund dem damit verbundenen Ausstoß weiterer Emissionen durch Gewerbe und Verkehr, insbesondere für die Stadtteile Riederwald und Fechenheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 103/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 185 2021 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2020, OF 1455/1 Betreff: Entwidmung der Verkehrsfläche Gutenbergstraße - jetzt! Vorgang: OM 772/16 OBR 1; ST 182/17; ST 1039/17 Im Nov. 2016 hat der Ortsbeirat angeregt, das Teilstück der Gutenbergstraße zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der Frankenallee dem öffentlichen Straßenverkehr zu entziehen und im Einziehungsverfahren zu entwidmen. Begründet wurde dies damit, dass diese Fläche Teil des Mittelstreifens der Frankenallee ist und an beiden Seiten bereits abgepollert wurde. Entwidmung und Einziehung sind damit sinnvoll, logisch und folgerichtig. Mit ST1039 vom Juni 2017 lehnt der Magistrat dies ab mit der Begründung, dass die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens "keinen Einfluss auf die zuvor beschriebenen Nutzungen und die verkehrliche Situation an dieser Stelle hätte". Dieses Teilstück der Gutenbergstraße könnte - nach einer Entwidmung - sehr wohl einen deutlich höheren Nutzungswert für die Bevölkerung haben: Entsiegelung der Fläche, Aufwertung durch Grünpflanzen. Neben guter Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende könnten Aufenthaltsbereiche (Bänke) und/oder Sportbereiche (z.B. eine Calisthenics-Anlage) entstehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Ein Teileinziehungsverfahren für diesen Abschnitt der Gutenbergstraße einzuleiten und 2. den Ortsbeirat darüber zu informieren, welche Nutzungen auf dieser Fläche möglich wären. (Foto privat) (Foto privat) Begründung: Es handelt sich hier um eine versiegelte Fläche in einem ohnehin stark versiegelten Gebiet. Die Fläche wird nicht genutzt und bietet sich im derzeitigen Zustand auch an keiner Stelle zur Nutzung an. Das Grundstück sollte - auch wenn es nicht groß ist - einer Nutzung zugeführt werden, die der Bevölkerung zu Gute kommt und auch die Klimabilanz in diesem Gebiet verbessert. Auf die Parkflächen entlang dieser Fläche hat die Maßnahme keine Auswirkungen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 772 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 182 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1039 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6700 2020 Die Vorlage OF 1455/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2020, OF 1454/1 Betreff: Bolzplatz Frankenallee herrichten Zwischen Gutenbergstraße und Speyerer Straße ist der Grünstreifen der Frankenallee als Spielbereich hergerichtet. Der Platz ist insgesamt sehr attraktiv, da für alle Altersgruppen "etwas dabei ist", die Spielgeräte in gutem Zustand sind und der alte Baumbestand auch im Hochsommer Schatten spendet. Gut abgegrenzt und hintereinander liegend finden Kinder jedes Alters, junge und auch ältere Erwachsene Spielbereiche. Entlang der Spielflächen wird der Gehweg im Grünstreifen weitergeführt; Bänke laden zum Verweilen ein. In diesem Bereich befindet sich auch der größte Ballspielbereich in Gallus und Europaviertel und der einzige östlich der Galluswarte. Die Spielfläche ist deutlich größer als die der Bolzplätze im Europaviertel und es sind sowohl Fußballtore, als auch Basketballkörbe vorhanden. Für die Zuschauer von Spielen finden sich entlang des Feldes Sitzbänke. Zusätzlich finden sich Metallvorrichtungen die mit Rankgewächsen bepflanzt werden könnten, um Schatten zu spenden. Mit dem Bau der Wohnungen im Europaviertel, aber auch durch die vielen Neubauten (insbesondere auch die hohe Zahl von sog. Mikroappartements für Studierende) im Gallus ist die Zahl der Kinder, Jugendlichen, aber auch jüngeren Erwachsenen deutlich gestiegen; attraktive niedrigschwellige Sport- und Bewegungsangebote fehlen leider weitgehend. Bezüglich des Bolzplatzes in der Frankenallee wurde bemängelt, dass der Bodenbelag hergerichtet werden müsste, damit der Platz zu einer Alternative zu den Bolzplätzen im Europaviertel werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Der Bodenbelag des Ballspielplatzes / Bolzplatzes auf dem Grünstreifen der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Speyerer Straße wird erneuert. Dabei wird ein Belag gewählt, der vergleichbar mit den Böden auf den Bolzplätzen im Europagarten bzw. Gleisfeldpark ist. 2. Die Metallgitter, die den Weg entlang des Ballspielplatzes überspannen, werden mit einem unempfindlichen und (wenn möglich) schnell wachsenden Rankgewächs bepflanzt. (Foto: privat) (Foto: privat) Begründung: Die Bevölkerung im Stadtteil ist in den letzten 10 Jahren durch die Neubebauung und Nachverdichtung enorm gestiegen, Freiflächen fehlen und die Nutzungskonflikte nehmen zu. Insbesondere im östlichen Gallus und Europaviertel gibt es nur diese Fläche mit Aufenthaltsqualität und zum Bolzen. Die Fläche sollte deshalb gut instandgehalten werden. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6699 2020 Die Vorlage OF 1454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2020, OF 1454/1 Betreff: Bolzplatz Frankenallee herrichten Zwischen Gutenbergstraße und Speyerer Straße ist der Grünstreifen der Frankenallee als Spielbereich hergerichtet. Der Platz ist insgesamt sehr attraktiv, da für alle Altersgruppen "etwas dabei ist", die Spielgeräte in gutem Zustand sind und der alte Baumbestand auch im Hochsommer Schatten spendet. Gut abgegrenzt und hintereinander liegend finden Kinder jedes Alters, junge und auch ältere Erwachsene Spielbereiche. Entlang der Spielflächen wird der Gehweg im Grünstreifen weitergeführt; Bänke laden zum Verweilen ein. In diesem Bereich befindet sich auch der größte Ballspielbereich in Gallus und Europaviertel und der einzige östlich der Galluswarte. Die Spielfläche ist deutlich größer als die der Bolzplätze im Europaviertel und es sind sowohl Fußballtore, als auch Basketballkörbe vorhanden. Für die Zuschauer von Spielen finden sich entlang des Feldes Sitzbänke. Zusätzlich finden sich Metallvorrichtungen die mit Rankgewächsen bepflanzt werden könnten, um Schatten zu spenden. Mit dem Bau der Wohnungen im Europaviertel, aber auch durch die vielen Neubauten (insbesondere auch die hohe Zahl von sog. Mikroappartements für Studierende) im Gallus ist die Zahl der Kinder, Jugendlichen, aber auch jüngeren Erwachsenen deutlich gestiegen; attraktive niedrigschwellige Sport- und Bewegungsangebote fehlen leider weitgehend. Bezüglich des Bolzplatzes in der Frankenallee wurde bemängelt, dass der Bodenbelag hergerichtet werden müsste, damit der Platz zu einer Alternative zu den Bolzplätzen im Europaviertel werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Der Bodenbelag des Ballspielplatzes / Bolzplatzes auf dem Grünstreifen der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Speyerer Straße wird erneuert. Dabei wird ein Belag gewählt, der vergleichbar mit den Böden auf den Bolzplätzen im Europagarten bzw. Gleisfeldpark ist. 2. Die Metallgitter, die den Weg entlang des Ballspielplatzes überspannen, werden mit einem unempfindlichen und (wenn möglich) schnell wachsenden Rankgewächs bepflanzt. (Foto: privat) (Foto: privat) Begründung: Die Bevölkerung im Stadtteil ist in den letzten 10 Jahren durch die Neubebauung und Nachverdichtung enorm gestiegen, Freiflächen fehlen und die Nutzungskonflikte nehmen zu. Insbesondere im östlichen Gallus und Europaviertel gibt es nur diese Fläche mit Aufenthaltsqualität und zum Bolzen. Die Fläche sollte deshalb gut instandgehalten werden. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6699 2020 Die Vorlage OF 1454/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2020, OF 777/11 Betreff: Fahrradweg entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg/Am Roten Graben und Auffahrt zur Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert entlang der Kilianstädter Straße zwischen Wilhelmsbader Weg und Auffahrt Omega-Brücke für die Anlage bzw. Einrichtung einer Fahrradverbindung Sorge zu tragen. Die Strecke zwischen dem westlichen Ende des Streckenabschnitts an der Ampelanlage der Omega Brückenauffahrt und dem östlichen Ende, östlich der Straße "Am Roten Graben" ist für den Fahrradverkehr mittels eines Radwegs, einer Radspur oder zumindest mit der Ausweisung eines gemeinsam von Fußgängern und Radverkehr nutzbaren Weges zu erschließen. Begründung: Die Kilianstädter Straße stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr zwischen Frankfurt und Maintal dar. Über weite Strecken ist der Weg bereits heute gut durch einen am Waldrand geführten Weg auch für den Radverkehr erschlossen. Auf dem o.g. Abschnitt wird der Radverkehr auf beiden Seiten des Streckenabschnitts abrupt beendet. Laut StVo ist der Radverkehr gezwungen auf die als Landstraße anmutende Fahrbahn zu wechseln. Das Tempo des motorisiertem Verkehrs entspricht in diesem Bereich oft dem der Landstraße, obwohl mit 40km/h bzw. 60 km/h ausgewiesen. Es gibt keinerlei Hinweise oder Warnungen um den motorisierten Verkehr auf Fahrradverkehr aufmerksam zu machen. Diese, durch den Radverkehr gut genutzte Strecke muss zeitgemäß und mit einem starken Zuwachs an Sicherheit ausgebaut werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6627 2020 Die Vorlage OF 777/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 583/11 vom 17.06.2019 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: B 144/19; B 154/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit dem 31.12.2010 weggefallen und wie viele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind; 2. ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet werden; 3. wo die im Bericht B 154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim GmbH und des Magistratsberichtes B 144 sind seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden, und keine Seniorenwohnungen mehr. Dieselbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Am Roten Graben" in Fechenheim. Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es für ältere Menschen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen, ist keine geeignete Lösung, wenn die Wohnungsbaugesellschaften keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich, günstigen und adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, dass diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Im Bericht B 154 wird beschrieben, dass eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen gefunden worden. In der Erläuterung des Berichts B 154 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht B 154: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, [. .] die das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld [...] - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4355, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 575/11 Betreff: Einrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Die Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße und Bebraer Straße durch einen Kreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße und Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und entspannen ist es sinnvoll die 3 Straßen durch einen Kreisel zu verbinden. Der Kreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend 2 Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Der von Enkheim kommende Verkehr sollten weiter 2 Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 432 2019 Die Vorlage OF 575/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2019, OF 868/1 Betreff: Sperrung Kleinkinderspielplatz Frankenallee Vorgang: OM 2029/17 OBR 1; ST 2324/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST2324 2017 nimmt der Magistrat unter anderem zum Kleinkinderkinderspielplatz auf der Frankenallee zwischen Speyerer Straße und Gutenbergstraße Stellung. Derzeit ist der Spielplatz abgesperrt und mit einem Schild des Grünflächenamtes auf anstehende Umbaumaßnahmen versehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wurden seit der Stellungnahme 2324 2017, den Spielplatz betreffend, umgesetzt? Wie hat sich insbesondere der Reinigungs-Rhythmus durch die FES seitdem entwickelt? 2. Welche Umbaumaßnahmen sind derzeit geplant? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2324 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1198 2019 Die Vorlage OF 868/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 855/1 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung in der Gutenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung der Gutenbergstraße zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße zu verbessern. Dabei möge der Magistrat zuvor prüfen, ob ein Austausch der Leuchten der bestehenden Straßenbeleuchtung auf der westlichen Seite der Gutenbergstraße ausreicht oder ob eine zusätzlich zu installierende öffentliche Wegebeleuchtung der östlichen Straßenseite nötig ist. Begründung: Der Abschnitt der Gutenbergstraße zwischen Frankenallee und Mainzer Landstraße ist ein beliebter Durchgang der Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld. In den Abend- und Nachtstunden ist die bestehende veraltete Beleuchtung der Straße nicht hinreichend, um einen Weg durch die Straße sicherzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4319 2019 Die Vorlage OF 855/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 773/1 Betreff: Aufwertung des Platzes Gutenbergstraße/Koblenzer Straße Der Ortsbeirat möge (gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007, § 1470, sowie vom 16.10.2014, § 5183, in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR) folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, über das Grünflächenamt im Kreuzungsbereich Gutenbergstraße / Koblenzer Straße, neben der bereits bestehenden, zwei weitere Sitzbänke sowie einen Mülleimer aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500,- Euro. Begründung: Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich die Nutzung des öffentlichen Raums zu sozialen und kommunikativen Zwecken. Wie auf den anliegenden Photos (vgl. Antrag OF 745/1) zu sehen ist, reicht die eine Bank im dem benannten Bereich nicht aus, um allen interessierten Nutzern adäquate Sitzmöglichkeiten zu gewähren. Daher sind Nutzer dazu übergegangen, ihre eigenen Sitzmöbel mitzubringen. Dies sieht unschön aus und lässt sich durch die Aufstellung weiterer Bänke einfach beheben. Der Platz erführe dadurch eine erhebliche Aufwertung und könnte dann als lebendiger Treffpunkt im Quartier genutzt werden, ohne dass der Eindruck entsteht, jemand entsorge dort illegal seinen Sperrmüll. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2018, OF 745/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3996 2018 1. Die Vorlage OF 745/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 773/1 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. 3 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen SPD, 1 CDU und U.B. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3404, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 745/1 Betreff: Grünfläche Gutenbergstraße/Koblenzer Straße: Mitbürgerliches Engagement aufgreifen und unterstützen Der Ortsbeirat möge gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom01.03.2007, § 1470, sowie vom 16.10.2014, § 5183, in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, über das Grünflächenamt den in der Anlage beschriebenen Vorschlag aus der Bürgerschaft aufgreifen und zeitnah umsetzen zu lassen. Kontaktdaten können beim Büro der Stadtverordnetenversammlung erfragt werden. Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- Euro. Begründung: Anlage Anlage 1 (ca. 69 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.11.2018, OF 773/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 745/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3996 2018 1. Die Vorlage OF 745/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 773/1 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. 3 CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und Die PARTEI gegen SPD, 1 CDU und U.B. (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2018, OF 422/11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 Wilhemsbader Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, von einer weiteren Beplanung des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potentiellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlasteten Straßen Wächtersbacher-, Kilianstädter Straße sowie Hanauer Landstraße und Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 323 2018 Die Vorlage OF 422/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2018, OF 375/11 Betreff: Hinweisschild auf einen Radweg nach Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Zufahrt der Kilianstädter Straße 1 ein Hinweisschild für Fußgänger und Radfahrer einzurichten, auf welchem über die alternative Route durch den Fechenheimer Wald nach Bischofsheim informiert wird. Begründung: An der Kilianstädter Straße ist in linksseitig Fahrtrichtung Bischofsheim ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Z. 240) eingerichtet. Dieser führt Fußgänger und Radfahrer über die Omegabrücke auf die Hanauer Landstraße in Richtung Maintal-Bischofsheim. Dieser offiziell eingerichtete gemeinsame Geh- und Radweg soll nicht geschmälert werden, da er über eine der meistbefahrensten Hauptstraßen mit ständigem Staupotential führt, doch würde es der Ortsbeirat begrüßen, auf die alternative grüne Route durch den Fechenheimer Wald mindestens einmal hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3318 2018 Die Vorlage OF 375/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 364/1 Betreff: Spielplatz Frankenallee/Gutenbergstraße regelmäßig/häufiger reinigen Die Grünflächen der Frankenallee sind für Kinder aller Altersstufen in diesem Abschnitt des Gallus Ost die einzig zur Verfügung stehenden Freiflächen für Bewegungsspiele. Zudem sind die Flächen mit dem Schatten spendenden Baumbestand eigentlich ideale Spielplätze. Die Spielplätze sind regelmäßig in einem Ekel erregenden Zustand und vor allem für kleinere Kinder nicht nutzbar. Eltern berichten, dass sie den Kleinkindspielplatz nicht nutzen (können), da Massen an Abfällen rumliegen. Daneben wird insbesondere der Aufbau über der Kleinkindrutsche als Toilette benutzt (Urin und Fäkalien). Insgesamt wirken der Kleinkinderspielplatz sowie die Frankenallee zwischen Hellerhofstraße und Speyerer Straße verwahrlost und verdreckt; hier wird offensichtlich zu selten gereinigt. Auch die Nutzung der Bänke ist eher unappetitlich, da unter den Bänken Abfall (inkl. stinkender Essensreste) in unterschiedlichsten Stadien der Zersetzung liegt und sich neben den Bänken sowie zwischen Bänken und Umzäunung der Müll stapelt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. den Kleinkinderspielplatz häufig reinigen zu lassen; 2. den Kleinkinderspielplatz insgesamt in einen Zustand zu versetzen, der eher zum Spielen einlädt (z.B. Gehölz beschneiden u.ä.); 3. größere Müllbehälter aufstellen zu lassen; 4. den gesamten Abschnitt der Frankenallee zwischen Hellerhofstraße und Speyerer Straße (inkl. der Abschnitte mit den Spielflächen für ältere Kinder) häufiger reinigen zu lassen; 5. die Grünbereich der Frankenallee in einen ansprechenden Zustand zu versetzen (Gehölz beschneiden, "Dreckecken" nicht erst entstehen lassen u.ä.); 6. größere Müllbehälter aufstellen zu lassen; 7. sich mit dem genau gegenüber des Spielplatzes gelegenen Pizza-Lieferdienstes in Verbindung zu setzen und diesen nach Möglichkeit in die Abfall-Beseitigung auf dem Spielplatz einzubinden, da es sich bei einem Teil des sich auf dem Spielplatz stapelnden Verpackungsmülls um Kartons mit dem Firmenaufdruck dieses PizzaService handelt. Begründung: Es ist auffallend, dass sich vor allem auf dem Kleinkinderspielplatz selten Kinder befinden. Eltern haben berichtet, dass sie sich wegen der Ekel erregenden Zustände schon mehrfach erfolglos an die Stadt gewandt haben. Eltern haben auch schon in Gemeinschaftsaktionen vor allem Fäkalien aus den Spielgeräten entfernt! Dies ist jedoch keine tragfähige Dauerlösung. Das Aussehen des herumliegenden Abfalls zeigt deutlich, dass er bereits länger liegt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2029 2017 Die Vorlage OF 364/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2017, OF 227/11 Betreff: Anschrift des Aquarien-Terrarienvereins Argus e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach der eingetragenen Adresse des Aquarien-Terrarienvereins Argus e. V., sofern diese existiert. Begründung: Tatsächlich gibt es keine amtliche eingetragene Adresse des seit circa 50 Jahren bestehenden Vereins. Vereinsvertreter klagen bei Problemen bei dem Wechsel von Stromanbietern, bei der Müllentsorgung und bei dem Empfang von Postsendungen. Der Verein ist zwischen der Kilianstädter Straße und Am Roten Graben in 60386 Frankfurt, südöstlich des Heinrich-Kraft-Parks ansässig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 530 2017 Die Vorlage OF 227/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob und wenn ja, welche postalische Adresse die Liegenschaft des Vereinsheimes des Terrarienvereins Argus e.V." hat. Abstimmung: Annahme bei Ablehnung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2016, OF 103/11 Betreff: Einrichtung einer Beleuchtung entlang der Straße Am Roten Graben von der Kilianstädter Straße bis zum Tennisclub Cassella e. V. und der Altenwohnanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Am Roten Graben mit einer Beleuchtung zu versehen. Die Straße Am Roten Graben ist eine unbeleuchtete Straße, die von der Kilianstädter Straße aus, durch ein Waldstück, zum Altenwohnheim und zum Tennisclub Cassella e.V. führt. Begründung: Die Straße Am Roten Graben wird häufig von Besuchern der Tennisanlage, darunter auch Jugendlichen mit dem Fahrrad, benutzt. Aber auch Bewohner der Altenwohnanlage nutzen die Straße, um zu den nahegelegenen Bushaltestellen an der Kilianstädter Straße zu gelangen. Insbesondere in den Herbst- und Winter-monaten, in denen es früher dunkel wird, stellt die Benutzung der unbeleuchteten Straße durch den Wald ein erhöhtes Risiko dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1068 2017 Die Vorlage OF 103/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 156/1 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Speyerer Straße, Heinrichstraße und Gutenbergstraße Die Verkehrsführung in der Speyerer Straße sowie den angrenzenden Verbindungsstraßen von Frankenallee zur Mainzer Landstraße beschäftigen den Ortsbeirat seit der Eröffnung der Großbaustelle im Europaviertel immer wieder. Diese Diskussionen kosten viel Zeit. Im Zuge der Straffung politischer Prozesse, die u. a. auch vom aktuellen Ortsvorsteher gefordert wurden (z.B. durch Einschränkung der Bürgerfragestunde im Ortsbeirat), wäre es daher ratsam, zukünftige Änderungen durch ein automatisiertes System zu vereinfachen. Die so frei gewordene Zeit kann dann wieder den Bürgern zur Verfügung stehen oder für weitere gehaltvolle Diskussionen über die Sitzordnung im Ortsbeirat verwendet werden. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen, die Einbahnstraßenreglung in der Speyerer Straße sowie den benachbarten Straßen Heinrichstraße und Gutenbergstraße zukünftig halbjährlich automatisch umzudrehen, ohne dass dies weiterer Beschlüsse bedarf. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 156/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen PARTEI (= Annahme)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2016, OF 151/1 Betreff: Entwidmung der Verkehrsfläche Frankenallee/Gutenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit noch öffentliche Verkehrsfläche Frankenallee/Gutenbergstraße dem öffentlichen Straßenverkehr entzogen und im Einziehungsverfahren entwidmet wird. Begründung: Der oben genannte Bereich Frankenallee/Gutenbergstraße ist bereits schon längere Zeit dem öffentlichen Straßenverkehr entzogen. Er ist Teil des Mittelstreifens der Frankenallee, jedoch noch nicht begrünt. Auf Anregung des Ortsbeirates 1 wurde die vorgenannte Stelle bereits abgepollert, um den dortigen Fußgängern Sicherheit zu geben. Als nächster Schritt ist eine Entwidmung und Einziehung sehr sinnvoll, logisch und folgerichtig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 772 2016 Die Vorlage OF 151/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "jedoch noch nicht begrünt" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2016, OF 728/1 Betreff: In der Kölner Straße den Zebrastreifen auf der südlichen Seite barrierefrei machen Der Magistrat wird aufgefordert in der Kölner Straße/Ecke Gutenbergstraße Höhe Hausnummer 33 den Zebrastreifen auf der südlichen Seite wie auf der nördlichen Seite so abzusenken, dass Rollstuhlfahrer und Passanten mit dem Rollator und Kinderwagen die Straße ohne Behinderung überqueren können. Begründung: In diesem Bereich queren sehr viele Anlieger die Straße um zur SB-Bahn Haltestelle Frankenallee zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 1 am 16.02.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5046 2016 Die Vorlage OF 728/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "In der Kölner Straße den Bordstein auf der südlichen Seite absenken" lautet und das Wort "Zebrastreifen" im Tenor durch das Wort "Bordstein" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 695/1 Betreff: Urban Gardening im Gallus ermöglichen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der gesamte Mittelstreifen der Gutenbergstraße zwischen Koblenzer Straße und Frankenallee für ein Urban-Gardening-Projekt nutzbar gemacht werden kann, das gleichzeitig den Baumbestand der Fläche erhält. Begründung: Das bisherige Nutzungskonzept für den Mittelstreifen der Gutenbergstraße wird von der Bevölkerung nicht angenommen. Durch Urban Gardening sollen die Themen Nachhaltigkeit und Artenvielfalt im Stadtteil aufgegriffen werden und durch kleine Garten- oder Freiflächen im Stadtgebiet die Natur zurückgeholt werden. Stadtgärten sind soziale Räume des bürgerschaftlichen Engagements, die völlig unterschiedliche Bewohnerinnen und Bewohner des Viertels zusammen bringen können. Die Ausweisung der Fläche als geeigneten Standort ermöglicht es, potenzielle Kooperationspartnerinnen und Partner, wie die Kleingartenvereine im Gallus, die bestehenden Urban-Gardening-Initiativen in Frankfurt oder die Stadteilinitiative Koblenzer Straße zur Umsetzung des Projektes zu animieren und zu unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 08.12.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4818 2015 Die Vorlage OF 695/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Begriff "Mittelstreifen" im Tenor und in der Begründung durch den Begriff "Grünstreifen" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2015, OF 686/1 Betreff: Mehr Platz für Jugendliche im Gallus! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein neuer Treffpunkt für Jugendliche im Gallus auf der abgesperrten Fläche der Frankenallee, ehemalige Gutenbergstraße, geschaffen werden kann. Dazu soll der Platz, zum Beispiel durch den Bau einer Halfpipe für Skaterinnen und Skater, attraktiver gemacht werden. Es soll insbesondere geprüft werden, ob dort eine sog. "Miniramp" realisiert werden kann. Eine Miniramp ist eine Halfpipe geringerer Höhe und ist deswegen auch für Anfängerinnen und Anfänger nutzbar. Begründung: Neben Kindern und Erwachsenen benötigen auch Jugendliche im Gallus öffentliche Treffpunkte. Deswegen soll für Jugendliche zunächst im östlichen Gallus ein weiterer Treffpunkt zur Freizeitgestaltung geschaffen werden. Die Frankenallee mit ihrer zentralen Lage bietet dafür die besten Voraussetzungen. Der abgesperrte und weiterhin asphaltierte Platz der ehemaligen Gutenbergstraße (Ecke Frankenallee), wird derzeit nicht genutzt und bietet wegen seiner Beschaffenheit eine ideale Möglichkeit für junge Skaterinnen und Skater. Für sie würde zum Beispiel eine Halfpipe die Attraktivität des Platzes wesentlich erhöhen und dieser könnte sich somit als neuer Treffpunkt etablieren. Ein Anstieg des Lärms ist dadurch zwar möglich, doch dieser Teil der Frankenallee ist vergleichsweise wenig bewohnt. Wichtig ist zudem, dass die Schaffung des Jugendtreffs den Baumbestand nicht gefährdet. Die Umgestaltung des Platzes würde Jugendlichen einen neuen Treffpunkt ermöglichen und zudem die Attraktivität der Frankenallee weiter erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 03.11.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4674 2015 Die Vorlage OF 686/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2014, OF 452/1 Betreff: Spielende Kinder auf dem Mittelstreifen der Frankenallee Vorgang: OM 2127/13 OBR 1 Auf der Frankenallee werden auf Höhe der Gutenbergstraße in beiden Fahrtrichtungen Warnschilder aufgestellt, um auf die auf dem Mittelstreifen spielenden Kinder und querende FußgängerInnen und RadfahrerInnen hin zu weisen Begründung: Nachdem der Magistrat der Anregung OM 2127 entsprochen und die Menschen auf dem Mittelstreifen in der Frankenallee/Gutenbergstraße nun durch "Stellvertreter" gegen Autofahrer geschützt hat, wird dieser Bereich gerne von Kindern zum Spielen genutzt. Gleichzeitig wechseln hier viele FußgängerInnen und RadfahrerInnen zwischen nördlicher und südlicher Seite der Frankenallee. Für diese ist herannahender Verkehr auf der Frankenallee wegen der parkenden Autos nur sehr spät zu erkennen. Deshalb kommt es hier täglich zu gefährlichen Situationen. Gleichermaßen gefährdet sind spielende Kinder, die unachtsam auf die Fahrbahn laufen. Entsprechend vorsichtig muss sich der fließende Verkehr auf der Frankenallee an dieser Stelle bewegen. Um auf die Gefahrenstelle hin zu weisen, scheinen Warnschilder am geeignetsten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2013, OM 2127 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3247 2014 Die Vorlage OF 452/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 CDU und 1 FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2014, OF 246/11 Betreff: Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Für blinde und sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/ Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte und blinde Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße damit die Tiere sich an die neuen Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Blindenampeln sind mit am Ampelmast in einer Höhe von ca. 2,10 m montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei Blindenampeln die Signale über die Fußgänger-Grünphase vom Blinden angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 m Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgänger sondern nur das Freigabesignal für Blinde angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grün-Phase, so ist für den sehenden Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Der Blinde fordert durch Drücken seines Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grün-Phase an. Nähert sich der Blinde dem Ampelmast, so orientiert er sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertastet der Blinde mit seiner freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale findet der Blinde an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert die Freigabesignale erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hörbehinderte Blinde hilfreich aber auch der Blinde ohne Hörbehinderung nutzt meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3134 2014 Die Vorlage OF 246/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2013, OF 289/1 Betreff: Fußgänger auf dem Mittelstreifen in der Frankenallee/Gutenbergstraße besser gegen Autofahrer schützen Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den ausschließlich für Fußgänger freigegebenen Mittelteil der Frankenallee im Kreuzungsbereich Frankenallee/Gutenbergstraße, südliche Seite und nördliche Seite besser gegen den Missbrauch durch Autofahrer zu schützen und abzugrenzen. Begründung: Dieser Bereich wurde für Autofahrer gesperrt. Im Kreuzungsbereich der Frankenallee, südliche Seite und nördliche Seite wurden jeweils zwei durchgezogene weiße Linien auf der Fahrbahn aufgebracht, um zu verhindern, dass dieser Bereich von Autofahrern befahren und auf diese Weise zweckentfremdet wird. Von sehr vielen Autofahrern wird dieser, für Fußgänger reservierte Bereich nicht beachtet und überfahren. Daher ist dieser Bereich besser gegen Autofahrer abzugrenzen. Ob Poller oder andere Schutzmöglichkeiten ein- aufgebaut werden, soll durch Fachleute entschieden werden. Dieser Teil der Frankenallee, der eindeutig den Fußgängern zugeteilt ist, soll besser markiert werden um eine missbräuchliche Benutzung durch Autofahrer zu verhindern. Es soll eine preiswerte, doch auch ansehnliche Absperrung dort errichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 16.04.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2127 2013 Die Vorlage OF 289/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 36/11 Betreff: Umstellung des Ampelsignals auf der Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll überprüfen, ob die Ampel auf der Omegabrücke zwischen ca. 21:00 - 5:00 Uhr auf Blinksignal umgestellt werden kann. Begründung: Bei der oben genannten Brücke handelt es sich um das Verbindungstück zwischen Fechenheim Nord und Süd bzw. der Hanauer Landstraße und Kilianstädter Straße. Der Verkehrsfluss ist in dem genannten Zeitraum sehr gering. Der genaue Zeitraum sollte aber noch einmal überprüft werden. Die wenigen Autos, die diese Brücke überqueren, werden durch die momentane Ampelschaltung zum Anhalten gezwungen. Hierdurch entstehen für die Autos unnötige Wartezeiten, die aufgrund des laufenden Motors oder durch das Anfahren zu zusätzlichen Lärm- und Umweltbelastungen führen. Manche Autofahrer fahren beim Wechsel auf das Rotsignal sogar schneller, um den Wartezeiten zu entgehen. Durch die Umstellung der Ampelschaltung auf das Blinksignal würde der Verkehr in diesem Zeitraum besser fließen. Zudem könnten Lärm- und Umweltbelastungen reduziert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 12.09.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 343 2011 Die Vorlage OF 36/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2011, OF 40/16 Betreff: Nutzung des alten Wasserwerks östlich des Weges Am Roten Graben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten ein Konzept zu erarbeiten, wie die Räume des alten Wasserwerks für die städtische Jugendarbeit Bergen-Enkheim und unter deren Leitung genutzt werden können. Begründung: Die städtische Jugendarbeit Bergen-Enkheim ist derzeit in beengten Räumlichkeiten in einem Haus in der Borsigallee 43 untergebracht. Was dort dringend benötigt wird, ist ein Mehrzweckraum, für verschiedenste Arten von Veranstaltungen. Viele dieser Veranstaltung sind nicht an den Standort Borsigallee 43 gebunden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 40/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 40/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 40/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Ich, wie auch etliche Anwohner und Gewerbetreibende fragen sich, wie konnte das passieren, dass die Fahrbahn der Koblenzer Straße 5-17 in Frankfurt am Main erneuert wurde, jedoch ohne eine Anpassung der Verkehrsschilder vorzunehmen.
Unterstützer: 200
Reaktion der Stadt: Vielen Dank für die Anregung! Das Straßenverkehrsamt wird die vorhandene Parkordnung bis zum nächsten Lichtmast in Höhe des Internationalen Zentrums erweitern.
Weiter lesen auf FFM.DEIm Heinrich-Kraft-Park im Fechenheimer Wald gibt es einen attraktiven Grillplatz neben einem ausgedehnten Waldspielpark. Allerdings ist der Grillplatz so beliebt, dass praktisch überall gegrillt wird, nicht nur an den vorgesehenen Plätzen - unter Zerstörung von Natur und Belästigung von Kindern und Erwachsenen, die auf den Spielwiesen sind. Der Parkplatz ist im Sommer - gerade an Wochenenden - überlastet, es wird unstrukturiert und verkehrsbehindernd an der Kilianstädter Straße und in der näheren Umgebung geparkt. Mir wurde erzählt, dass manchmal Grill-Wütige sogar nachts vor oder auf dem Gelände campieren, um am nächsten Tag die besten Plätze zu ergattern.